AGB Werkzeuge

Verkauf allgemeiner Werkzeuge (ausgenommen Werkzeugstahl) der JHWerkzeug GmbH 
Ausgabe 05/2018

1. Allgemeines - Geltungsbereich

  • 1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich! Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  • 1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in dem umseitigen Vertrag / dem diesen Bedingungen zugrundeliegenden Vertrag schriftlich niederzulegen.
  • 1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
  • 1.4 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

 

2. Angebot - Angebotsunterlagen 

  • 2.1 Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
  • 2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt grundsätzlich für alle, aber insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind; vor einer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  • 2.3 Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

 

3. Preise - Zahlungsbedingungen 

  • 3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise Auslieferungslager, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, halten wir uns grundsätzlich an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 21 Tage ab deren Angebotsdatum gebunden. Ist eine ausdrückliche Preisangabe nicht erfolgt, sind die in unserer jeweils gültigen Preisliste genannten Preise maßgebend. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der am Tage der Lieferung gültigen Teuerungszuschläge. Druck- und Schreibfehler vorbehalten.
  • 3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  • 3.3 Der Abzug von Skonto bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
  • 3.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  • 3.5 Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung durch uns mindestens jedoch 1/2 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
  • 3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

4. Lieferzeit

  • 4.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  • 4.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Einer Pönale, gleich in welcher Höhe, wird ausdrücklich widersprochen.
  • 4.3 Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • 4.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Verzug gerät. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  • 4.5 Verlangen wir “ im Falle des Verzuges des Bestellers nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist “ Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so sind wir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden geltend zu machen, 25 % des Verkaufspreises der Ware als Schadenersatz zu fordern. Verlangen wir 25 %, so ist ein Nachweis des Schadens nicht erforderlich. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens unbenommen.
  • 4.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen “ hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten “ haben wir, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Tritt eines der vorgenannten Ereignisse während eines schon bestehenden Verzuges ein, so gilt diese Regelung entsprechend. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigen.

 

5. Gefahrenübergang und Entgegennahme

  • 5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung Auslieferungslager vereinbart.
  • 5.2 Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken, die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
  • 5.3 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über, jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt 6. entgegenzunehmen.

 

6. Mängelhaftung

  • 6.1 Die Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt und uns einen Mangel unverzüglich schriftlich mitteilt.
  • 6.2 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, haben wir entweder Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu veranlassen; daß diesbezügliche Wahlrecht liegt grundsätzlich beim Lieferanten. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, trägt der Besteller.
  • 6.3 Sofern nicht anders vereinbart gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die ab Gefahrenübergang berechnet wird. Diese festgelegte Frist beruht, insbesondere hinsichtlich der gelieferten Werkzeuge, auf die typischerweise vorgesehene Nutzung unter Beachtung der jeweiligen Gebrauchs- bzw. Nutzungsanweisungen sowie für den Regelfall des Ein-Schichtbetriebes.

 

7. Haftung

  • 7.1 Wir haften gegenüber dem Besteller für entstandene Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, außer bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen. In den übrigen Fällen, in denen wir den entstandenen Schaden zu vertreten haben, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischer- weise eintretenden Schaden begrenzt. Letzteres gilt auch für den Fall der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
  • 7.2 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Unberührt bleibt hingegen die Haftung aufgrund der zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
  • 7.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  • 7.4 Das Recht beider Parteien zum Nachweis, daß der von der Gegenseite geltend gemachte Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger ist, bleibt unberührt.

 

8. Eigentumsvorbehaltssicherung

  • 8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen bzw. bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers “ abzüglich angemessener Verwertungskosten “ anzurechnen.
  • 8.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  • 8.3 Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir gegebenenfalls Klage (gemäß § 771 ZPO) erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  • 8.4 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsachen im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, daß der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und der Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  • 8.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  • 8.6 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
  • 8.7 Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
  • 8.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt 
    uns.

 

9. Warenrücksendungen

  •  Wir werden für Warenrücksendungen, die wir nicht zu vertreten haben, eine pauschale Aufwandsentschädigung von bis zu 15 % des entsprechenden Kaufpreises fordern, mindestens jedoch EUR 50,00. Hierzu muß sich die Ware in einem ungebrauchten und originalverpackten Zustand befinden; andernfalls behalten wir uns das Recht vor, eine höhere Aufwandsentschädigung zu fordern. Diesen Warenrücksendungen sowie allen Rücksendungen von Sonderanfertigungen müssen wir vorher zugestimmt haben. Ein Einzelnachweis über die tatsächliche Entschädigungshöhe bleibt hiervon ausgenommen.

 

10. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Anwendbares Recht

  • 10.1 Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz (75417 Mühlacker) Gerichtsstand, wir sind jedoch berechtigt den Besteller auch an seinem Wohnsitz-Gericht zu verklagen.
  • 10.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  • 10.3 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

 

11. Abtretungs- und Verpfändungsverbot

  •  Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen den Anbieter dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.

 

12. Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

  •  Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Anbieters.

 

13. Datenschutz

  •  Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages auf Grundlage dieser AGB werden vom Anbieter Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Kunden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Daten werden nur soweit notwendig an das Versandunternehmen, das die Lieferung der Ware auftragsgemäß übernimmt, weitergegeben. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Während des Besuchs im Internet Shop des Anbieters werden anonymisierte Daten, die keine Rückschlüssen auf personenbezogene Daten zulassen und auch nicht beabsichtigen, insbesondere IPAdresse, Datum, Uhrzeit, Browsertyp, Betriebssystem und besuchte Seiten, protokolliert. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde an folgende Adresse wenden: JHWerkzeug GmbH, Joachim Hammelsbeck Talweg 8, 75417 Mühlacker, 07041 83342 info@jhwerkzeug.de.

 

14. Salvatorische Klausel

  • Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.

 

15. Umsetzung der ODR Richtlinie

  • OnlineStreitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODRVO Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter
  • http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.